Die digitale Signatur ist deine elektronische Unterschrift, um nachzuweisen, dass eine Nachricht/Information von dir kommt, bzw. du in einen elektronisch abgeschlossenen Vertrag eingewilligt hast. Dieser Nachweis wird mathematisch berechnet. Elektronische Daten werden hier mit den Daten der Unterschrift verknüpft, um so z.B. den elektronisch abgeschlossenen Vertrag rechtsgültig als deinen anzuerkennen. In handgeschriebenen Briefen oder Verträgen geschieht dies mit deiner realen Unterschrift. Im elektronischen Bereich entspricht deine handgeschriebene Unterschrift der Signatur.
Signaturunterscheidung
In dem Signaturgesetz (SigG) werden folgende Formen unterschieden: die einfache elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur.
- Die einfache elektronische Signatur
Dies ist die einfachste Form der digitalen Unterschrift. Sie wird deinen elektronisch vorliegenden Daten angehängt (z.B. mit deiner E-Mail verknüpft). Damit machst du dich authentifizierbar.
- Die fortgeschrittene elektronische Signatur
Sie erfüllt alle Bedingungen der einfachen elektronischen Signatur mit dem Unterschied, dass sie dich identifizierbar macht (nur du kannst sie erzeugen) und du die alleinigen Mittel dazu besitzt, sie zu erzeugen. Darüber hinaus wird sie so mit den anderen vorhandenen elektronischen Daten (z.B. Mail) verknüpft, dass zwischenzeitliche Änderungen im Text erkennbar werden.
- Die qualifizierte elektronische Signatur
Diese besitzt wiederum alle Anforderungen der fortgeschrittenen elektronischen Signatur. Zusätzlich beinhaltet diese u.a. noch das zum Zeitpunkt ihrer Erstellung gültige Zertifikat. Dazu ist eine Verschlüsselungssoftware, ein Karten-Lesegerät und eine Chip-Karte mit Signaturfähigkeit nötig.