Die Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft, die den Schutz von Urhebern an Musikwerken zum Ziel hat. Es werden die Komponisten, Musiker und Verleger vertreten, die ein solches geschaffen haben und Mitglied der GEMA sind. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, denn die Rechte, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, bestehen zwangsläufig und auch ohne Mitgliedschaft. Allerdings kann die GEMA als großer Verbund die Rechte besser vertreten als ein einzelner Musiker oder Komponist. Die GEMA hat zwei Hauptaufgaben: Dem Benutzer von Musik hilft sie, Rechte zur Musiknutzung unkompliziert zu erwerben. Der Benutzer muss dafür Gebühren bezahlen, die durch die GEMA direkt an die entsprechenden Komponisten, Textdichter oder Verleger weitergegeben werden. Die GEMA selbst macht dabei keine Gewinne und behält nur die für sie anfallenden Kosten für sich. Die restlichen Beträge gibt sie nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel direkt an die Musikschaffenden weiter.