Werbeversprechen werden für Produkte und Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern abgegeben. Sie bedienen sich häufig einer bestimmten, manipulierenden Sprache und sollen in erster Linie zur Bekanntmachung und zur Verkaufsförderung des beworbenen Produktes beitragen.
Leider hält die Werbung nicht immer, was sie verspricht.
Pauschale Angaben zu Produkten sind lückenhaft und im Grunde wenig aussagekräftig. „Special-Editions" oder „Top-Angebote" sagen nichts über den Inhalt und die tatsächliche Qualität aus und verschleiern womöglich Mängel. Sie sollen lediglich Aufmerksamkeit erregen, können sich am Ende jedoch als Flop herausstellen. Wenn nicht eindeutig erkennbar ist, was solche Aussagen bedeuten und worauf sie sich beziehen, solltest du nicht auf diese Botschaften hereinfallen, d.h. die Werbung nicht allzu ernst nehmen.
Alles, was mit (großen) Zahlen zu tun hat, lässt sich gut verkaufen. Diätmittel, die einen noch schnelleren Gewichtsverlust in noch geringerem Zeitraum versprechen, „x-mal schnelleres" Surfen im Internet als vorher oder noch weißere Wäsche täuschen dem Kunden unter Umständen eine verbesserte Qualität gegenüber dem vorherigen Produkt vor. Es werden Behauptungen aufgestellt, die sich schwer nachprüfen lassen.
Seit dem ersten Januar 2002, mit Änderung des Gewährleistungsrechts ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass Werbung, die sich auf bestimmte Eigenschaften einer Sache bezieht, halten muss, was sie verspricht. Ist dies nicht der Fall und hat der Verbraucher seine Kaufentscheidung nachweislich auf diese Werbung gestützt, liegt ein Mangel vor, der reklamiert werden kann. Der Verkäufer hat im Gegensatz zu früher nunmehr zwei Jahre die Pflicht, für Defekte, falsche Versprechen oder sonstige Mängel einzustehen. Welche Rechte du in solchen Fällen hast, kannst du in folgenden Artikeln nachlesen:
Gewährleistung
Garantie
Widerruf