Die Praxisgebühr ist eine seit dem 01.01. 2004 zu entrichtende Zuzahlung von 10 Euro bei Arztbesuchen. Gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren müssen diese Zusatzgebühr pro Quartal (Vierteljahr) direkt in der Arztpraxis entrichten. Die Praxen rechnen diese dann mit den Krankenkassen ab. Ziel der Praxisgebühr ist eine Reduzierung von Arztbesuchen der Versicherten und dadurch eine finanzielle Entlastung sowie Reduzierung der Kosten der Krankenkassen.