Die AGBs sind für viele Verträge vorformulierte Vertragsbestandteile, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Sie ergänzen den jeweiligen Einzelvertrag.
Zusätzliche Regelungen und Einzelheiten zum Kaufvertrag kann der Händler im Kleingedruckten festlegen, den so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten jedoch nur dann als "wirksam vereinbart",
Bei einem schriftlichen Kaufvertrag, der auf der Vorderseite AGB enthält, genügt dafür die Vertragsunterschrift. Sind die AGB auf der Rückseite des Formulars abgedruckt, muss ein deutlicher Hinweis darauf auf der Vertragsvorderseite erfolgen. Nur in Ausnahmefällen, etwa beim Kauf aus Automaten, kann es ausreichen, wenn die AGB deutlich sichtbar aushängen.