Im Urheberrechtsgesetz werden keine materiellen Gegenstände geschützt, sondern die Rechte an immateriellen Gütern. Es werden Werke aus Wissenschaft, Literatur und Kunst geschützt. Dazu zählen Schriften, Musikstücke, Gedichte, Filme aber auch Computerprogramme. Werke im Sinne dieses Gesetzes sind dabei immer persönliche geistige Schöpfungen. Der geistige Schöpfer eines solchen Werks ist der Urheber.
Bereits mit der Entstehung eines Werks entsteht der urheberrechtliche Schutz dieses Werks. Dieser Schutz entsteht automatisch und du musst nirgends anmelden, dass du für dein geschaffenes Werk, also z.B. für ein selbst programmiertes Computerspiel, Urheberrecht beanspruchst. Du kennst vielleicht das sogenannte Copyright-Zeichen ©. Damit versehen viele Urheber ihre Werke. In Deutschland ist das nicht nötig, denn der Urheberrechtsschutz entsteht ja automatisch. Trotzdem schadet es nicht, deine eigenen Werke mit diesem Symbol und deinem Namen zu versehen, weil dann für jeden klar ist, dass du der Urheber dieses Produktes bist.
Der Urheber erhält durch das Gesetz die so genannten Nutzungsrechte an seinem Werk. Der Urheber alleine kann entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlicht und vervielfältigt wird. Bei einer Verbreitung kann der Urheber auch die Bedingungen in einem Vertrag festsetzen.
Nehmen wir an, dass du dir eine eigene Homepage im Internet gebastelt hast. Dann genießt du auf einzelne Elemente und Inhalte deiner Seite urheberrechtlichen Schutz. Für die textlichen Inhalte, die du selbst verfasst hast und die Fotos, die du selbst geschossen hast, bist du der Urheber.
Solltest du darüber hinaus noch eigene Computerprogramme einbinden, die du selbst entwickelt hast, dann hast du dafür logischerweise auch den Schutz durch das Urheberrecht.
Aber Vorsicht: Im Internet treten häufig Urheberrechtsverletzungen auf. Darauf solltest du auch bei deiner eigenen Homepage aufpassen. Du darfst nicht einfach wahllos Bilder von anderen Seiten kopieren und auf deiner einbinden. Genauso ist es mit dem Anbieten von Musik. Wenn du das ohne Einwilligung des jeweiligen Urhebers tust, dann kannst du dich sogar strafbar machen.
Auch in den Tauschbörsen werden Werke illegal ohne die Einwilligung des Urhebers verbreitet und somit entsteht auch hier eine Verletzung des Urheberrechts, was Strafverfahren nach sich ziehen kann.