Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist eine Agentur, die prüft, bewertet und informiert über Unterhaltungssoftware (z.B. Computer- und Videospiele) und vergibt für diese Altersfreigaben.
Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden (OlJB) führt die USK das Prüfen der Computerspiele durch. Träger der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist der Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (fjs).
Seit 1994 prüft die USK neue Computerspiele und bestimmt für sie Altersfreigaben. Bisher waren das jedoch nur Empfehlungen. Seit dem Inkrafttreten des Jugendschutzgesetz es vom 1. April 2003 sind die Alterseinstufungen jedoch bindend. Computerspiele dürfen nach diesem Gesetz nur noch gegen Vorlage eines Altersnachweises verkauft werden.
Aufträge
Die USK bekommt den Prüfungsauftrag für ein Spiel von dessen international ansässigen Herstellern. Der Fabrikant bezahlt für die Prüfung eine kleine Gebühr an die USK, durch die sie sich auch finanziert. Eingehende Computerspiele werden dann von ca. 40 ehrenamtlichen, unabhängigen Mitarbeitern geprüft. Alle Prüfer, z.B. Sozialarbeiter und Pädagogen, dürfen nicht in der Branche tätig sein. Pro Woche sind ca. 15 neue Aufträge zu bearbeiten.
Prüfung
Jeweils drei Gutachter prüfen ein Computerspiel (auf Jugendschutz und Strafrecht) und setzen eine Altersfreigabe fest. Das Ergebnis wird dem Hersteller des Spieles mitgeteilt. Er kann aber Widerspruch einlegen und eine neue Prüfung fordern.
Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Freigegeben ab 6 Jahren
Freigegeben ab 12 Jahren
Freigegeben ab 16 Jahren
Keine Jugendfreigabe